Aus der Überzeugung heraus, dass
  • Tiere leidensfähig sind,
  • eine artgerechte Nutztierhaltung heute faktisch nicht mehr vorkommt,
  • die vorherrschende Massentierhaltung unweigerlich mit Tierleid verbunden ist,
  • Nutztiere lediglich als dem Menschen dienende Produktionseinheiten angesehen werden,
  • auf die Bedürfnisse und Gefühle von Nutztieren aufgrund von Gewinnstreben keine Rücksicht genommen wird
  • und außerdem die Vermeidung von Tierprodukten positive Auswirkungen auf die eigene Gesundheit hat,

verzichtet Christian Aichinger weitestgehend auf den Konsum von Produkten tierischen Ursprungs.

Ein besonderes Anliegen ist ihm auch die Infragestellung der gegenwärtigen Jagdpraxis in Österreich. Dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle:

  • Durch Ausrottung der bei uns natürlichen Fressfeinde (Wolf, Bär, Luchs) hat der Mensch das natürliche Gleichgewicht von Pflanzen- und Fleischfressern in der Natur zerstört und die alleinige Kontrolle über die Regulierung von Pflanzenfressern in Österreichs Wäldern übernommen. Das mag für einen auf Nahrungsbeschaffung angewiesenen Steinzeitmenschen durchaus reizvoll klingen, ist aber aus heutiger Sicht ein ethisch nicht vertretbarer und jedenfalls nicht unterstützenswerter Eingriff in die Natur.
  • Durch die auch aus der im zusätzlichen Winterfütterung entstehende Überpopulation an Pflanzenfressern ist die Waldverjüngung in vielen Gebieten Österreichs gefährdet. Statt einer eigentlich selbstverständlichen Naturverjüngung ist der Wald darauf angewiesen, dass von Menschenhand Jungbäume mit entsprechendem Verbissschutz gepflanzt werden. Auf die Interessen der Grundstückseigentümer wird durch die Jägerschaft dabei keinerlei Rücksicht genommen.
  • Besonders perfide scheinen Jagdpraktiken wie das Aussetzen von Zuchttieren zur späteren (unmittelbar nach Aussetzen) Bejagung oder die Jagd auf eingesperrte Tiere (sogenannte Gatterjagd).

Die natürlichen und bei uns eigentlich heimischen Fressfeinde wurden in der Vergangenheit ausgerottet und konnten sich bisher nicht wieder ansiedeln. Dabei käme insbesondere der Luchs mit der vom Menschen veränderten Landschaft gut zurecht und könnte dem entstandenen Ungleichgewicht Einhalt gebieten. Leider fallen wieder ausgewilderte Luchse viel zu oft schießwütigen Jägern zum Opfer.

Da Herr MMag. Christian Aichinger aus den oben genannten Gründen die gegenwärtigen Jagdformen nicht unterstützen möchte, hat er bereits im Sommer 2014 einen Antrag auf Jagdfreistellung für ein Waldgrundstück in Kärnten gestellt.

Nach einem langwierigen Instanzenzug hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof am 10. Dezember 2015 einen Prüfungsbeschluss gefasst, um die Verfassungsmäßigkeit des Kärntner Jagdrechts zu prüfen.

In 85% der Fälle, in denen ein Prüfungsbeschluss gefasst wird, wird das geprüfte Gesetz am Ende auch aufgehoben.

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Oktober 2016 das Kärntner Jagdrecht dennoch für verfassungskonform erklärt.

Nunmehr wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden haben, ob die Zwangsbejagung von Grundstücken in Österreich mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Eigentums vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits in drei Entscheidungen (betreffend Luxemburg, Frankreich und zuletzt Deutschland) ausgesprochen, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken der Freiheit des Eigentums, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 1 erstes Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention) verankert ist, widerspricht.

Wenn Sie Ihr Grundstück auch jagdfrei stellen lassen wollen, können Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden. Nutzen Sie dafür gerne die Eingabemaske unten:

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